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Kleinbohrgeräte

 


Sondierraupe
GTR 780

 

Dieses kompakte Gerät
erlaubt Rammsondierungen gemäß DIN- und SPT-Norm,
sowie Bodenprobenahmen  
mit Rammkernrohren

 
 
 
Sondier- und Bohrraupe
GTR 780 RHB


Multifunktionales Trägergerät für:

Rammsondierungen (DIN/SPT/AFNOR),
Bodenprobenahme mit Rammkernrohren,

Drehbohrungen mit Schnecken, Imlochhammeranwendungen
und Diamantkernbohrungen
Spülbohrgerät
SBG 2


Für Brunnenbohrungen und geothermische Anwendungen
 
 
 
 
 
 

 

OutdoorRichtlinie

 

Die EU-Lärmrichtlinie 2000/14/EG (auch bekannt als „Outdoor-Richtlinie“) regelt seit 2002 verbindlich für alle EU-Staaten zulässige Geräuschemissionen und deren Kennzeichnungspflicht für im Freien verwendete Geräte und Maschinen.

 

Betreiber, deren Geräte oder Maschinen nicht über die vorausgesetzte Zertifizierung und Kennzeichnung verfügen, droht bei autorisierter Überprüfung sofortige Stilllegung. Kontrollorgane, die entsprechende Stichproben über CE-Konformität durchführen, sind z.B. Ordnungsämter, Werkschutzbeauftragte in Industrieanlagen u.a.

 

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Sondierraupen fallen unter Artikel 13 der Lärmrichtlinie und unterliegen strikter Geräuschemissions-Kennzeichnungspflicht. Alle Sondierraupen von NordmeyerGeotool/Geotechnik-Dunkel verfügen über 2000/14/EG-Zertifizierung und Kennzeichnung. Diese Geräte geben Ihnen Sicherheit, eine CE-konforme Ausrüstung für die Auftragsabwicklung vorzuhalten und können Sie vor kostenintensiven Überraschungen schützen.

 

Übrigens:

Überprüfung und Zertifizierung erfolgen ausschließlich durch von der EU autorisierte („benannte“) Stellen.

Unser Zertifizierungspartner: TÜV Süd Industrie Service GmbH (benannte Stelle Nr.0036)

 

 

Zum Gesetze-Portal der europäischen Union >

http://europa.eu/legislation_summaries/environment/noise_pollution/l28048_de.htm