Rammsondiergeräte
Outdoor-Richtlinie
Die EU-Lärmrichtlinie 2000/14/EG (auch bekannt als „Outdoor-Richtlinie“) regelt seit 2002 verbindlich für alle EU-Staaten zulässige Geräuschemissionen und deren Kennzeichnungspflicht für im Freien verwendete Geräte und Maschinen.
Betreiber, deren Geräte oder Maschinen nicht über die vorausgesetzte Zertifizierung und Kennzeichnung verfügen, droht bei autorisierter Überprüfung sofortige Stilllegung. Kontrollorgane, die entsprechende Stichproben über CE-Konformität durchführen, sind z.B. Ordnungsämter, Werkschutzbeauftragte in Industrieanlagen u.a.

Rammsondiergeräte fallen unter Artikel 13 der Lärmrichtlinie und unterliegen strikter Geräuschemissions-Kennzeichnungspflicht. Alle Rammsondiergeräte von NordmeyerGeotool/Geotechnik-Dunkel verfügen über 2000/14/EG-Zertifizierung und Kennzeichnung. Diese Geräte geben Ihnen Sicherheit, eine CE-konforme Ausrüstung für die Auftragsabwicklung vorzuhalten und können Sie vor kostenintensiven Überraschungen schützen.
Übrigens:
Überprüfung und Zertifizierung erfolgen ausschließlich durch von der EU autorisierte („benannte“) Stellen.
Unser Zertifizierungspartner: TÜV Süd Industrie Service GmbH (benannte Stelle Nr.0036)
Zum Gesetze-Portal der europäischen Union >
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/noise_pollution/l28048_de.htm




