Ziehgeräte hydraulisch
Outdoor-Richtlinie
Die EU-Lärmrichtlinie 2000/14/EG (auch bekannt als „Outdoor-Richtlinie“) regelt seit 2002 verbindlich für EU-Staaten die zulässigen Geräuschemissionen und deren Kennzeichnungspflicht für im Freien verwendete Geräte und Maschinen.
Betreibern, deren Geräte oder Maschinen nicht über die vorausgesetzte Zertifizierung und Kennzeichnung verfügen, droht bei Überprüfung die sofortige Stilllegung ihrer Aggregate. Kontrollorgane, die entsprechende Stichproben über CE-Konformität durchführen, sind Ordnungsämter, Werkschutzbeauftragte in Industrieanlagen u.a.

Hydraulikaggregate fallen unter Artikel 12 der Lärmrichtlinie und unterliegen einem Geräuschemissionsgrenzwert von 101 dBA.
Hydraulische Ziehgeräte von NordmeyerGeotool/Geotechnik-Dunkel erfüllen diesen Grenzwert, verfügen über 2000/14/EG-Zertifizierung und führen die erforderliche Kennzeichnung. Diese Geräte geben Ihnen Sicherheit eine CE-konforme Ausrüstung für die Auftragsabwicklung vorzuhalten und können Sie vor kostenintensiven Überraschungen schützen.
Übrigens:
Überprüfung und Zertifizierung erfolgen ausschließlich durch von der EU autorisierte („benannte“) Stellen. Die verbindlich festgelegten Emissionswerte werden während der laufenden Produktion vom Hersteller überprüft und spätestens alle 3 Jahre von benannter Stelle rezertifiziert.
Unser Zertifizierungspartner für Hydraulikaggregate: TÜV Süd Industrie Service GmbH (benannte Stelle Nr.0036)
Zum Gesetze-Portal der europäischen Union >
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/noise_pollution/l28048_de.htm

